Überbreite Hecken gefährden Mensch und Verkehr.Timmendorfer Strand - Obwohl in der Gemeindeordnung von Timmendorfer Strand fest vorgeschrieben ist, das Grundstückeigentümer Ihre Bürgersteige frei von Unkraut und Bewuchs zu halten haben, soweit diese die Benutzung oder die Breite des Fußweges  einschränken.
Trotzdem halten es einige Grundstückseigentümer in Timmendorfer Strand nicht für nötig obiger Verpflichtung nachzukommen,  sondern lassen Mutwillig über mehrere Jahre hinweg Ihre Hecken immer breiter werden und machen damit die Benutzung des Fußweges an einigen Stellen unmöglich.
Versuchen Sie doch mal mit einem Kinderwagen,  gegenüber der Shell Tankstelle direkt vor der Nachhilfe, den Bürgersteig zu benutzen. Entweder schlagen Ihnen und Ihrem Kind die Zweige ins Gesicht oder Sie müssen teilweise auf die reichlich befahrene Lübecker Straße ausweichen.  Und noch schlimmer sieht es bei diesem Grundstück um die Ecke aus, dort ist der ehemals ca. 1 Meter breite Fußweg gar nicht mehr benutzbar, weil der Grundstückseigentümer seine Hecke frei über den Bürgersteig wachsen lässt.
Schaut man sich einmal in der Gemeinde mit offenen Augen um findet man viele Stellen wo die Sicherheit der Fußgänger  und des Straßenverkehrs den Launen der Grundstücksbesitzer weichen muss.  
Wer haftet wenn an diesen gefährlichen  Stellen wirklich mal was Ernsthaftes passiert,  der Grundstückseigentümer oder die Gemeinde weil Sie die Zustände stillschweigend duldet?

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