CDU setzt sich für neuen Kinderspielplatz in Niendorf/Ostsee einTimmendorfer Strand - Die CDU Fraktion Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee befürwortet die Einrichtung eines Kinderspielplatzes auf der Grünfläche an der Niendorfer Strandstraße und fordert die zügige Umsetzung des Beschlusses des Bauausschusses
Der Ausschuss für Bauwesen, Planung und Energie hat auf seiner Sitzung am 10.07.2014 „die Fortführung des Aufstellungsverfahrens der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 für die Grünfläche zwischen Strandstraße 51 und 43 in Niendorf/Ostsee

mit der Festsetzung nicht störende Spiel- und Freizeitanlagen“ mit großer Mehrheit beschlossen. Auf Grundlage dieses gültigen und aktuellen Beschlusses fordert die CDU, dass das Planungsbüro Klapper-Niethardt - von dem auch der jetzige Zustand der Grünfläche erarbeitet worden ist - mit der Überplanung der Grünfläche an der Niendorfer Strandstraße beauftragt wird. Hinsichtlich der vom Bauausschuss gegebenen Möglichkeiten präzisiert die CDU Fraktion, dass die Verlegung des sich derzeit am Hafen befindenden Spielplatzes auf die o.g. Grünfläche und ein weiterer Ausbau des Angebotes für Kinder Schwerpunkt der Planung sein sollen. Ferner sollen Picknick-Ecken und evtl. Grillmöglichkeiten geschaffen werden. Schon wegen der Unvereinbarkeit fliegender Golfbälle mit spielenden Kindern soll die Option eines Minigolfplatzes auf der Grünfläche gestrichen werden.
Der Standort des jetzigen Spielplatzes am Hafen soll geprüft und gegebenenfalls mit einer Minigolfanlage überplant werden;  das WC Gebäude am Hafen soll barrierefrei und rollstuhlgerecht neu errichtet werden.
„Aus Erfahrung wissen wir, dass zu enge Vorgaben die Kreativität der Planer unnötig einschränken und möchten es daher bei diesen Einschränkungen belassen. Wenn nach der Planungsphase die Ausschüsse Beschlüsse fassen, wird dies wie gewohnt in aller Öffentlichkeit geschehen. Zudem ist die Möglichkeit eines Bürgerentscheides gegen solche Planungen auch weiterhin unbefristet möglich“, so CDU Gemeindevertreter Udo Halenza.
Die Verfechter des Bürgerbegehrens nehmen die gültige Beschlusslage nicht zur Kenntnis und richten ihr Begehren gegen einen Beschluss der früheren Gemeindevertretung aus dem Jahr 2012. Die Vertreter der Bürgerinitiative nehmen auch nicht zur Kenntnis, dass die CDU-Fraktion seit der ersten Beratung im Tourismusausschuss 2014 erklärt hat, dass für sie weder eine Privatisierung der Fläche mit Sperrung für die Öffentlichkeit noch eine Aufhebung der Barrierefreiheit in Betracht komme.